Bildnachweis: © Daniel P. Gunia

Herzlich willkommen!

Falls Sie sich für eine Behandlung oder Beratung interessieren, finden Sie nachfolgend einige grundlegende Informationen zu den angebotenen Leistungen und zur Praxis selbst.

Bitte beachten Sie: Die Praxis bietet ausschließlich Privatleistungen an. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Punkt „IV. Kostenübernahme durch Versicherungen und Beihilfen“ weiter unten auf dieser Seite.


Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern über das Kontaktformular zur Verfügung.

I. Behandlungsgrundsätze

  • Anwendung anerkannter Therapiemethoden: Bei den angebotenen Verfahren und Interventionen handelt es sich um allgemein anerkannte und in Bezug auf die Wirksamkeit empirisch gut belegbare Methoden.
  • Erstgespräch und Anamnese: Vor der eigentlichen Psychotherapie wird (meist über mehrere Sitzungen) zunächst eine ausführliche Anamnese durchgeführt. Ferner muss vor Therapiebeginn von ärztlicher Seite her sichergestellt worden sein, dass eine medizinische oder psychiatrische Behandlung gegenwärtig keinen Vorrang hat.
  • Transparente Beratung und Aufklärung: Nach Abschluss der Anamnese erhalten Sie eine ausführliche und verständliche Aufklärung über das diagnostizierte Störungsbild und dessen Behandlungsmöglichkeiten – selbst wenn es sich dabei um Behandlungen handelt, die nicht von der Praxis erbracht werden können.
  • Therapie für Erwachsene: Die angebotenen Behandlungen und Therapieverfahren richten sich vorwiegend an Erwachsene. Jugendliche ab 16 Jahren werden nur nach vorheriger Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertretern zur Behandlung angenommen.


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Mehr über meine Person erfahren Sie hier:

Über mich


Informationen, die sich speziell an Ärztinnen, Ärzte und evtl. andere Mitbehandelnde richten, finden Sie hier:

Für Ärztinnen/Ärzte

II. Schwerpunkte

  • Tiefenpsychologisch fundierte und analytisch orientierte Psychotherapie
  • Aufklärung, Beratung und (Begleit-)Therapie bei seelischen Belastungen und psychischen Erkrankungen, z. B. ADHS bei Erwachsenen, Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Partnerschaftskonflikte und Persönlichkeitsstörungen
  • Testpsychologische Untersuchungen
    z. B. Screening auf ADHS im Erwachsenenalter, Burnout, chronische Stressbelastung, Angst und Depression


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Weitere Leistungen

  • Beratungsgespräche per Video (ausgenommen Erstgespräche und probatorische Sitzungen)
  • Beratung und psychologische Begleitung bei Abhängigkeit, Zwängen und Impulskontrollstörungen
  • Beratung und psychologische Begleitung bei körperlichen und psychosomatischen Erkrankungen
  • Elternberatung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen von Kindern und Jugendlichen
  • Psychologisches Coaching, Karriere-/Lebensberatung und fachliche Supervision
  • Psychologische Beratung von Angehörigen körperlich oder seelisch Kranker
  • Prävention und Rückfallprophylaxe
  • Krisen- und Sterbebegleitung
  • Trauma- und Trauerarbeit
  • Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Rehabilitation

III. Ergänzende Verfahren

In vielen Richtungen der Psychotherapie werden Seele und Körper als unteilbares Ganzes verstanden. Für einen selbst wird dies immer dann deutlich, wenn sich psychische Krankheiten wie z. B. eine Depression auch in körperlichen Symptomen zeigen, sei es als Kopf- und Rückenschmerz, als Reizdarmsyndrom oder Ringgefühl um die Brust.

Unterstützende Behandlungen, wie beispielsweise körper- und erlebnisorientierte Therapien sowie Entspannungsverfahren können eine sinnvolle Ergänzung sein – auch zu einer bereits begonnenen, externen Behandlung.

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In meiner Praxis biete ich Ihnen folgende ergänzende Verfahren an:

  • Achtsamkeitstraining
  • Autogenes Training nach J. H. Schultz
  • Katathymes Bilderleben
  • Progressive Muskelentspannung (PME/PMR) nach E. Jacobson
  • Systematische Desensibilisierung

IV. Kostenübernahme durch Versicherungen und Beihilfen

Gemäß der Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw. nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sind Leistungen eines allgemeinen oder sektoral tätigen Heilpraktikers nach der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung nicht erstattungsfähig.

Ob und in welcher Höhe die erbrachten Leistungen von Ihrer Privatkasse oder Zusatzversicherung erstattet werden, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, z. B. Ihrem Tarif, einer möglichen Selbstbeteiligung und ggf. vorherigen Behandlungen.

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Falls Sie privat- oder zusatzversichert sind, kontaktieren Sie Ihre Versicherung bitte vor Behandlungsbeginn um zu klären, ob von sektoral tätigen Heilpraktikern durchgeführte Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet werden. Eine direkte Anfrage der Praxis bei Ihrem Leistungsträger ist leider nicht möglich.

Die Kosten für eine private Psychotherapie und andere notwendige medizinische Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen ggf. steuerlich abzugsfähig, sofern diese Aufwendungen den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Steuerkanzlei.

Sollte eine private Psychotherapie für Sie nicht in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle für Psychotherapie der KVB oder bitten Sie direkt Ihre Krankenkasse bei der Suche nach einem Therapieplatz um Hilfe.

V. Erstgespräch

Psychotherapie ist Vertrauenssache und eine Frage der gegenseitigen Sympathie. Damit Sie sich einen besseren Eindruck von mir, meiner Arbeitsweise und meiner Praxis machen können, biete ich Ihnen die Möglichkeit, ein Erstgespräch zum reduzierten Satz zu vereinbaren. Gerne bespreche ich mit Ihnen auch Behandlungsalternativen oder helfe bei der Weitervermittlung an einen zuständigen Fachbereich.

Wichtig: Bitte lassen Sie schon vor Ihrem Erstgespräch durch eine Ärztin oder einen Arzt untersuchen, dass Ihre Beschwerden keine körperlich begründbaren Ursachen haben, die zunächst eine ärztliche Behandlung erfordern. Selbstverständlich kann eine begleitende Psychotherapie auch bei körperlichen Erkrankungen sinnvoll, hilfreich und unterstützend sein, sofern von ärztlicher Seite her nichts dagegenspricht.


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Bitte beachten Sie, dass es sich bei allen Leistungen der Praxis um Privatleistungen handelt. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich. Näheres hierzu finden Sie weiter oben unter „IV. Kostenübernahme durch Versicherungen und Beihilfen“.

Bitte haben Sie Verständnis für u. U. längere Wartezeiten auf einen Termin für ein Erstgespräch und dafür, dass eine Vorauszahlung notwendig ist, um das Risiko kurzfristiger Ausfälle aus vertretbarem Grund sowie nicht ernstgemeinte Terminanfragen zu minimieren.

VI. Honorar und Zahlungsmodalitäten

Leistungen mit direkter Entsprechung im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) werden als solche liquidiert, andernfalls erfolgt die Berechnung nach Aufwand bzw. in Anlehnung an eine vergleichbare GebüH-Ziffer.

Da seit Einführung des GebüH im Jahre 1985 bislang keine weitere Anpassung der Honorarsätze erfolgte, wird gegenwärtig für GebüH-Leistungen das 1,8-Fache des Höchstsatzes veranschlagt, bei aufwandsabhängigen Leistungen (z. B. GebüH 19.4 und 19.6) maximal das 1,8-Fache. Eine Ab­leh­nung der Kosten­erstattung durch Ihre Versicherung bzw. Ihren Leistungsträger oder eine nur anteilige Erstattung haben keinen Einfluss auf das ge­schul­dete Honorar.


Sie erhalten monatlich eine steuerkonforme Sammelrechnung, die wahlweise per EC- oder Kreditkarte, per Lastschrift, in bar oder als Überweisung beglichen werden kann. Zahlungen in eurofremder Währung werden aktuell nicht akzeptiert. Bitte informieren Sie die Praxis, falls Sie zum Jahres- bzw. Behandlungsende eine Aufstellung Ihrer Behandlungskosten wünschen. Außergewöhnliche finanzielle Belastungen im Rahmen Ihrer privaten Psychotherapie lassen sich u. U. steuerlich geltend machen.

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Honorarauszug

  • Erstgespräch mit testpsychologischer Eingangsuntersuchung (ca. 50 Min.)
    GebüH 19.2: 46,00 € × 1,0 = 46,00 €
  • Probatorische Sitzung (ca. 50 Min.)
    GebüH 19.2: 46,00 € × 1,0 = 46,00 €
  • Psychotherapie oder psychologische Beratung (ca. 30 Min.)
    GebüH 19.1: 26,00 € × 1,8 = 46,80 €
  • Psychotherapie oder psychologische Beratung (ca. 50 Min.)
    GebüH 19.2: 46,00 € × 1,8 = 82,80 €
  • Anwendung psychologischer Testverfahren
    nach Aufwand, ab 15,50 €
  • Kurze schriftliche Auslassung (z. B. Krankenbescheinigung)
    nach Aufwand, ab 15,50 €
  • Psychodiagnostischer Erstbefund oder ausführlicher Therapiebericht
    nach Aufwand, ab 38,50 €


Irrtum und Änderungen vorbehalten.