Herzlich willkommen!
Wenn Sie an einer psychologischen Behandlung oder Beratung interessiert sind, erhalten Sie im Folgenden detaillierte Informationen über die angebotenen Leistungen und die Praxis selbst.
Wichtig: Die Praxis bietet ausschließlich Privatleistungen an. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Punkt „Kostenübernahme durch Versicherungen und Beihilfen“ weiter unten auf dieser Seite.
Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern über das Kontaktformular zur Verfügung.
Behandlungsgrundsätze
- Anwendung anerkannter Therapiemethoden: Bei den angebotenen Verfahren und Interventionen handelt es sich um allgemein anerkannte und empirisch gut belegbare Methoden.
- Transparente Beratung und Aufklärung: Nach Abschluss der Anamnese erhalten Sie eine ausführliche und verständliche Aufklärung über das diagnostizierte Störungsbild und dessen Behandlungsmöglichkeiten – selbst wenn es sich dabei um Behandlungen handelt, die nicht von der Praxis erbracht werden können.
- Für Erwachsene: Die angebotenen Behandlungen und Therapieverfahren richten sich an Erwachsene. Personen unter 18 Jahren können leider nicht behandelt werden. Gerne berate ich Sie jedoch in Entwicklungs- und Erziehungsfragen.
Schwerpunkte & weitere Leistungen
- Tiefenpsychologisch fundierte und analytisch orientierte Psychotherapie
- Aufklärung, Beratung und Therapie bei seelischen Belastungen und psychischen Erkrankungen, z. B. Angststörungen, Depressionen, Essstörungen, Partnerschaftskonflikte und Persönlichkeitsstörungen
- Testpsychologische Untersuchungen, z. B. Screenings für ADHS im Erwachsenenalter, Burnout, chronische Stressbelastung, Angst und Depression
Weitere Leistungen
- Beratungsgespräche per Video (ausgenommen Erstgespräche)
- Beratung und psychologische Begleitung bei Abhängigkeit, Zwängen und Impulskontrollstörungen
- Beratung und psychologische Begleitung bei körperlichen und psychosomatischen Erkrankungen
- Elternberatung in Erziehungs- und Entwicklungsfragen von Kindern und Jugendlichen
- Psychologisches Coaching, Karriere-/Lebensberatung und fachliche Supervision
- Psychologische Beratung von Angehörigen körperlich oder seelisch Kranker
- Prävention und Rückfallprophylaxe
- Krisen- und Sterbebegleitung
- Trauma- und Trauerarbeit
- Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Rehabilitation
Ergänzende Verfahren
In der Psychotherapie wird oft von der untrennbaren Einheit von Seele und Körper ausgegangen. Diese Verbindung wird besonders offensichtlich, wenn psychische Erkrankungen wie Depressionen sich auch durch körperliche Beschwerden manifestieren – etwa in Form von Kopf- und Rückenschmerzen, Reizdarmsyndrom oder einem Engegefühl in der Brust.
Ergänzende Behandlungsansätze, wie körper- und erlebnisorientierte Therapien sowie Entspannungstechniken, können eine wertvolle Bereicherung darstellen. Dies gilt auch, wenn bereits eine externe Behandlung läuft.
In meiner Praxis biete ich folgende ergänzende Verfahren an:
- Achtsamkeitstraining
- Autogenes Training nach J. H. Schultz
- Katathymes Bilderleben
- Progressive Muskelentspannung (PME/PMR) nach E. Jacobson
- Systematische Desensibilisierung
Kostenübernahme durch Versicherungen und Beihilfen
Gemäß der Reichsversicherungsordnung (RVO) bzw. nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) sind Leistungen eines allgemeinen oder sektoral tätigen Heilpraktikers nach der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung nicht erstattungsfähig.
Ob und in welcher Höhe die erbrachten Leistungen von Ihrer Privatkasse oder Zusatzversicherung erstattet werden, ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, z. B. Ihrem Tarif, einer möglichen Selbstbeteiligung und ggf. vorherigen Behandlungen.
Falls Sie privat- oder zusatzversichert sind, kontaktieren Sie Ihre Versicherung bitte vor Behandlungsbeginn, um zu klären, ob von sektoral tätigen Heilpraktikern durchgeführte Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erstattet werden. Eine direkte Anfrage der Praxis bei Ihrem Leistungsträger ist leider nicht möglich.
Die Kosten für eine private Psychotherapie und andere notwendige medizinische Behandlungen sind als außergewöhnliche Belastungen ggf. steuerlich abzugsfähig, sofern diese Aufwendungen den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrer Steuerkanzlei.
Sollte eine private Psychotherapie für Sie nicht in Frage kommen, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle für Psychotherapie der KVB oder bitten Sie direkt Ihre Krankenkasse bei der Suche nach einem Therapieplatz um Hilfe.
Erstgespräch & Therapievorbereitung
Erstgespräch, Anamnese und Probatorik
Bevor die eigentliche Psychotherapie beginnt, führe ich eine ausführliche Anamnese durch, die meist über mehrere Sitzungen stattfindet. Dies erfolgt häufig bereits im Rahmen des Erstgesprächs und der anschließenden probatorischen Sitzungen.
Vor Behandlungsbeginn sollte sichergestellt werden, dass derzeit keine vorrangige ärztliche Behandlung notwendig ist. Bitte lassen Sie daher bereits vor Ihrem Erstgespräch von einer Ärztin oder einem Arzt überprüfen, ob:
- Ihre Beschwerden keine rein körperlichen Ursachen haben,
- keine Gründe für den Vorzug anderer Behandlungen vorliegen,
- eine Psychotherapie in Ihrem Fall sinnvoll erscheint.
Selbstverständlich kann eine begleitende Psychotherapie auch bei körperlich bedingten Erkrankungen hilfreich und unterstützend sein. Ihre Haus- oder Facharztpraxis steht Ihnen gerne für eine umfassende Beratung zur Verfügung.
Sympathie und Vertrauen im Mittelpunkt
Psychotherapie basiert in besonderem Maße auf Vertrauen und gegenseitiger Sympathie. Um Ihnen einen umfassenden Eindruck von mir, meiner Arbeitsweise und meiner Praxis zu vermitteln, biete ich Ihnen die Möglichkeit, das Erstgespräch sowie die daran anschließenden probatorischen Sitzungen zu einem reduzierten Satz zu vereinbaren. Diese Sitzungen dienen dazu, uns kennenzulernen und herauszufinden, ob wir gut zusammenarbeiten können.
Gerne bespreche ich mit Ihnen alternative Behandlungsmöglichkeiten und unterstütze Sie bei der Entscheidungsfindung. Sollte eine andere Therapieform oder ein anderer Fachbereich besser zu Ihren Bedürfnissen passen, helfe ich Ihnen selbstverständlich bei der Weitervermittlung an die passende Stelle.
Ihr Wohlbefinden steht für mich an erster Stelle, und ich möchte sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Hinweis zu Wartezeiten
Aufgrund der hohen Auslastung meiner Praxis bitte ich um Ihr Verständnis für möglicherweise längere Wartezeiten auf einen Erst- bzw. Folgetermin.
Honorar und Zahlungsmodalitäten
Leistungen mit direkter Entsprechung im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) werden als solche liquidiert, andernfalls erfolgt die Berechnung nach Aufwand bzw. in Anlehnung an eine vergleichbare GebüH-Ziffer.
Da seit Einführung des GebüH im Jahre 1985 bislang keine weitere Anpassung der Honorargebühren erfolgte, wird gegenwärtig für GebüH-Leistungen das 1,8-Fache des Höchstsatzes veranschlagt, bei aufwandsabhängigen Leistungen maximal das 1,8-Fache. Eine Ablehnung der Kostenerstattung durch Ihre Versicherung bzw. Ihren Leistungsträger oder eine nur anteilige Erstattung haben keinen Einfluss auf das geschuldete Honorar.
Sie erhalten monatlich eine steuerkonforme Sammelrechnung, die wahlweise per EC- oder Kreditkarte sowie in bar beglichen werden kann. Zahlungen in eurofremder Währung werden nicht akzeptiert.
Bitte informieren Sie die Praxis, falls Sie zum Jahres- bzw. Behandlungsende eine Aufstellung Ihrer Behandlungskosten wünschen. Außergewöhnliche finanzielle Belastungen im Rahmen Ihrer privaten Psychotherapie lassen sich u. U. steuerlich geltend machen.
Honorarauszug
- Psychotherapie: Erstgespräch (ca. 50 Min.)
GebüH 19.2: 46,00 € × 1,0 = 46,00 € - Psychotherapie: probatorische Sitzung (ca. 50 Min.)
GebüH 19.2: 46,00 € × 1,0 = 46,00 € - Psychotherapie: Folgesitzung oder psychologische Beratung (ca. 30 Min.)
GebüH 19.1: 26,00 € × 1,8 = 46,80 € - Psychotherapie: Folgesitzung oder psychologische Beratung (ca. 50 Min.)
GebüH 19.2: 46,00 € × 1,8 = 82,80 € - Testpsychologische Untersuchungen
GebüH 19.6: nach Aufwand, ab 15,50 € - Kurze schriftliche Auslassung (z. B. Krankenbescheinigung)
GebüH 11.1: nach Aufwand, ab 15,50 € - Psychodiagnostischer Erstbefund oder ausführlicher Therapiebericht
GebüH 19.3: nach Aufwand, ab 38,50 €
Irrtum und Änderungen vorbehalten.