Bildnachweis: © Tim Mossholder, Unsplash

Im psychiatrischen Notfall

Im Falle einer akuten seelischen Krise (insbesondere bei Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung) gelten in Deutschland strenge gesetzliche Bestimmungen, die von Ausübenden eines Heilberufs zwingend eingehalten werden müssen. Für diese Berufsgruppen besteht bei Personen in einer psychiatrischen Akutkrise ein striktes Behandlungsverbot. Zuwiderhandlungen werden mit empfindlichen Strafen geahndet und können ein Berufsverbot nach sich ziehen.

Handelt es sich bei Ihnen um einen solchen Notfall, dann wenden Sie sich bitte umgehend an eine der nachfolgend genannten Stellen:

Zuständigkeitsbereich Augsburg Stadt

Klinikum BKH Augsburg

Telefon: (0 821) 4 803 400-0 bzw. (0 821) 400-2475


Zuständigkeitsbereich Augsburg Land

Klinikum BKH Kempten

Telefon: (0 831) 54 026-2850 bzw. (0 831) 54 026-2600


Hilfe erhalten Sie auch im nächsten allgemeinen Krankenhaus und bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Bei Nichterreichbarkeit oder Gefahr für Leib und Leben wenden Sie sich bitte direkt an den Polizeinotruf unter Telefon: 110.

Weitere Hilfsangebote

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice)

Den Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdiensts erreichen Sie kostenfrei rund um die Uhr unter Telefon: 116 117.


TelefonSeelsorge®

Die TelefonSeelsorge ist kostenfrei und rund um die Uhr wie folgt erreichbar:


Psychologische Coronahilfe
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs)