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In einem seelischen Notfall

Im Falle einer akuten psychischen/psychiatrischen Krise – insbesondere bei Gefahr der Selbst- oder Fremdgefährdung – gelten in Deutschland strenge gesetzliche Bestimmungen, die von Ausübenden eines Heilberufs eingehalten werden müssen. In der Regel besteht für diese Berufsgruppen ein striktes Behandlungsverbot.

In einem derartigen Notfall wenden Sie sich bitte umgehend an eine der nachfolgend genannten Stellen, auch wenn Sie für jemand anderen Hilfe suchen:

Zuständigkeitsbereich Augsburg Stadt

Klinikum BKH Augsburg

Telefon: (0 821) 4 803 400-0 bzw. (0 821) 400-2475


Zuständigkeitsbereich Augsburg Land

Klinikum BKH Kempten

Telefon: (0 831) 54 026-2850 bzw. (0 831) 54 026-2600


Hilfe erhalten Sie zudem im nächsten allgemeinen Krankenhaus und bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Bei Nichterreichbarkeit oder unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben wenden Sie sich bitte direkt an den Polizeinotruf unter Telefon: 110 bzw. den allgemeinen Notruf unter Telefon: 112.

Weitere Hilfsangebote

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Patientenservice)

Der Patientenservice des ärztlichen Bereitschaftsdiensts ist auch für psychische Angelegenheiten zuständig. Sie erreichen ihn kostenfrei rund um die Uhr unter Telefon: 116 117.


TelefonSeelsorge

Die TelefonSeelsorge ist kostenfrei und rund um die Uhr wie folgt erreichbar:


[U25] Deutschland – Suizidhilfe / #dubistmirwichtig
Junge Menschen unter 25 Jahren in seelischen Krisen erhalten anonym und kostenlos Hilfe bei der Beratungsstelle [U25] Deutschland.